

Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
Bereits im Dezember 2013 beschlossen die Koalitionsfraktionen den Antrag »Damit Niedersachsen am Zug bleibt – Zukunft der Regionalisierungsmittel sichern!«, um die von der alten Landesregierung vorgenommene Zweckentfremdung dieser Mittel zu beenden und diese wieder für den ÖPNV zu nutzen.
Mit dem nun verabschiedeten NdsGVFG (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) werden Kommunen und Verkehrsunternehmen über das Jahr 2013 hinaus verlässliche Förderkriterien für die Finanzierung von Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs und des kommunalen Straßenbaus erhalten. Um die Umwelt zu schonen, die Ziele der Landesentwicklung zu unterstützen und den öffentlichen Personennahverkehr auszubauen, sieht § 6 des Gesetzentwurfs eine schrittweise Umschichtung der Fördermittel zugunsten des Personennahverkehrs von 40% im Jahr 2013 auf 60% im Jahr 2017 vor.
Ich finde: – eine richtige Weichenstellung gerade für unsere Stadt und Region, wenn wir wollen, dass die Stadtbahntrassen auch in den ländlichen Bereich hinein geplant werden sollen!
Arbeit der Hebammen endlich würdigen
Im Wahlkreis aber auch im Rahmen meiner Tätigkeit im Gesundheitsausschuss des Landtages bin ich mehrfach wegen der aktuellen Hebammenproblematik angesprochen und um Hilfe gebeten worden.
Aber worum geht es dabei?! – Seit 2010 spitzt sich die Situation für die flächendeckende Geburtshilfe in Niedersachsen zu! Immer mehr Hebammen sind aus dem Beruf und insbesondere aus der Geburtshilfe ausgestiegen, da u. a. die Haftpflichtprämien stark gestiegen sind. Diese Kostenexplosion ist auch durch erhöhte Honorare nicht mehr bezahlbar. So kommt es, dass sich die Einkommenssituation der Hebammen stetig verschlechtert und der Beruf immer unattraktiver wird.
Nach der Ankündigung der Nürnberger Versicherung vom 15. Februar 2014, sich zum 1. Juli 2015 aus dem Haftpflichtgeschäft mit Hebammen zurückzuziehen, gibt es darüber hinaus für freiberuflich tätige Hebammen in Deutschland zukünftig keine Haftpflichtversicherung mehr. Hebammen sind jedoch gesetzlich verpflichtet, ihre Berufstätigkeit durch eine Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. Dies würde das Aus für die Versorgung der Bevölkerung mit freiberuflichen Hebammenleistungen, insbesondere mit der Geburtshilfe, bedeuten!
Um den Beruf der Hebamme zu retten und die Einkommenssituation der Geburtshelferinnen zu verbessern, haben wir daher einen Entschließungsantrag ins Parlament eingebracht, denn die Arbeit der Hebammen ist wichtig und nicht wegzudenken. Wir wollen die flächendeckende Geburtshilfe in Niedersachsen nachhaltig sichern und fordern unsere Landesregierung unter anderem dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Berufshaftpflicht für die Geburtshilfe in die gesetzliche Unfallversicherung zu überfuhren oder einen aus Bundesmitteln steuerfinanzierten Haftungsfonds einzurichten, durch den die über die Haftungshöchstgrenzen hinausgehenden möglichen Schäden bezahlt werden können.
Wir kümmern uns darum – versprochen!
Liebe Leserinnen und Leser,
diese kurze Zusammenfassung erhebt – wie immer – nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Kritik haben, zögern Sie bitte nicht, mich per Mail unter info@nullchristos-pantazis.de oder postalisch unter Bürgerbüro DR. PANTAZIS MdL | Schloßstraße 8 / 2. Ebene | 38100 Braunschweig zu kontaktieren.
Herzlichst
Ihr
(Dr. Christos Pantazis, MdL)