Liebe Braunschweigerinnen, liebe Braunschweiger,
dass während dreitägigen Mai-Sitzung des Niedersächsischen Landtages über die Einführung des Reformationstages als zusätzlicher gesetzlicher Feiertag diskutiert wurde, ist wohl den meisten bekannt. Aber die SPD-geführte Landesregierung hat eine Reihe weiterer Projekte umgesetzt, auf die ich hier gern näher eingehen möchte:
Sondervermögen zur Beschleunigung von Digitalisierungsmaßnahmen (Drs. 18/772)
Die Landesregierung stellt 500 Millionen aus dem Haushaltsüberschuss 2017 für das Sondervermögen Digitalisierung bereit, die insbesondere in den Netzausbau fließen sollen. Welche Maßnahmen darüber hinaus aus dem Sondervermögen finanziert werden können, soll mit dem Masterplan Digitalisierung geklärt werden. Ferner sollen weitere 300 Millionen Euro aus dem Haushaltsüberschuss in die Sanierung der Universitätskliniken fließen.
Digitalisierungsprofessuren fördern (Drs. 18/159)
Ich begrüße sehr, dass das Land die Digitalisierung als Querschnitts- und Gestaltungsaufgabe begreift, bei dem der Wissenschaftsbereich eine zentrale Bedeutung hat. Wir fordern die Landesregierung auf, die Voraussetzungen für bedarfsgerechte Studienangebote zu Themenfeldern wie Data Science, Künstliche Intelligenz und IT-Sicherheit zu schaffen. Darüber hinaus neue Digitalisierungsprofessuren an ausgewählten niedersächsischen Hochschulen zu implementieren.
Einsatzort Zukunft – Sicherstellung des Brandschutzes (Drs. 18/349)
Wir haben zentrale Verbesserungen für Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden erreicht sowie Forderungen der Feuerwehrverbände umgesetzt. Hervorzuheben ist hierbei die Festlegung einer gesetzlichen Altershöchstgrenze für den aktiven Dienst auf 67 Jahre. Zudem wurde die Einrichtung eines Umfallfonds bei der Feuerwehrunfallkasse beschlossen. Dies führt insbesondere bei den Freiwilligen Feuerwehren zu mehr Absicherung.
Änderung des Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Drs. 18/383)
Mit dem Gesetz wird die Auszahlung der Mittel für die Sanierung von Schulgebäuden im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms des Bundes („KIP 2″) ermöglicht. Niedersachsens Kommunen können bis zum Jahr 2022 insgesamt rund 289 Millionen Euro für die Sanierung und Modernisierung ihrer Schulinfrastruktur einplanen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass 85 Prozent der Kommunen, die Schulträger sind (379 Städte, Landkreise und Gemeinden), von den Fördermitteln profitieren können.
Unterstützung der Betreuungsvereine für eine gute rechtliche Betreuung (Drs. 18/846)
Betreuungsvereine, deren Arbeit eine begrüßenswerte Alternative zur Entmündigung von Bürger-Innen darstellt, die ihre Rechtsangelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, erhalten Landesmittel. Diese sind in der Vergangenheit nicht hinreichend aufgestockt worden. Deshalb sind Betreuungsvereine bereits in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Hier wollen wir durch eine Mittelerhöhung gegensteuern.
Hilfe für wohnungslose Menschen (Drs. 18/845)
Wir fordern mit diesem Antrag ein eigenes niederschwelliges Angebot in der Zuständigkeit des Landes für die Hilfesuchenden zu schaffen, die aufgrund ihrer sozialen Schwierigkeiten (noch) nicht in der Lage sind, Maßnahmen nach dem SGB II anzunehmen bzw. durchzuhalten. Zur Entwicklung und Erprobung soll zunächst ein Modellprojekt durchgeführt werden.
Nein zum Fracking!
Abschließend möchte ich mich aufgrund einer breiten Berichterstattung zum Thema Fracking äußern: Die SPD in Niedersachsen bleibt ganz klar bei der Haltung bzgl. Fracking im Schiefer,- Ton und Mergelgestein. Trinkwasserschutz hat absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Dabei bleibt es!