Mitteilungen aus dem Landtag – 07/2018

Liebe Braunschweigerinnen, liebe Braunschweiger, die SPD-geführte Landesregierung hat im Anschluss an die Haushaltsklausur des Kabinetts den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 verabschiedet. Der Entwurf wird nun nach der Sommerpause im Niedersächsischen Landtags eingebracht. Die Landesregierung einigte sich im Zuge der Haushaltsaufstellung auch auf die Verwendung der Mittel aus der Bußgeldzahlung des VW-Konzerns.

Haushaltsentwurf 2019 – erstmals ohne strukturelles Defizit

Milliarden in bessere und beitragsfreie Bildung, in Digitalisierung und in Krankenhäuser, in innere Sicherheit und in Mobilität und das alles ohne Neuverschuldung, ohne Deckungslücken und erstmals auch ohne ein strukturelles Defizit! Das sind die Eckpunkte des nun zur parlamentarischen Beratung vorliegenden Haushaltsentwurfes 2019 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022. Das für 2019 geplante Haushaltsvolumen beträgt dabei insgesamt 32,9 Milliarden Euro.

Durch diese Investitionen soll das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes gestärkt werden. Dabei werden wichtige Innovationsschwerpunkte und die Digitalisierung auf allen Feldern der Landespolitik vorangetrieben.

Erinnern wir uns: – Mit dem Haushaltsplan 2017 war erstmals in der Geschichte Niedersachsens ein Haushalt ohne Einplanung von Nettokreditaufnahmen erreicht worden. Der Haushaltsplanentwurf 2019 enthält weder Nettokreditaufnahmen noch offene Deckungslücken und erstmals auch kein strukturelles Defizit, d.h. dass auf Einmaleffekte wie Veräußerungserlöse oder Rücklagenentnahmen verzichtet wird. All das gilt auch für die Planungsjahre 2020 bis 2022.

Vor diesem Hintergrund ist es gelungen einen solide finanzierten Haushalt und eine ausgeglichene Finanzplanung bis 2022 vorzulegen und gleichzeitig wichtige politische Prioritäten anzuschieben und zu verwirklichen. Durch den erstmaligen Verzicht auf eine planmäßige Rücklagenentnahme und Einmaleffekte wir ferner ein ermutigendes finanzpolitisches Zeichen gesetzt.

Auf der Grundlage der letzten Mai-Steuerschätzung sind für die Jahre 2019 bis 2022 Mehreinnahmen von netto rund 1,8 Milliarden Euro zu erwarten. Diese Mehreinnahmen ermöglichen neben der bereits beschlossenen Einführung der Beitragsfreiheit auch für das 1. und 2. Kindergartenjahr nun weitere Investitionen in die Zukunft des Landes Niedersachsen.

Die im Landeshaushalt verbleibenden Mehreinnahmen aus der sog. VW-Milliarde sollen zur nachhaltigen Sicherung von Zukunftsinvestitionen und zum weiteren Abbau von Altschulden verwendet werden.

Geplant ist im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 die folgende Aufteilung:

  • bis zu 350 Millionen Euro Zuführung an das Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen.
  • bis zu 350 Millionen Euro Zuführung an das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung für den Bereich der Hochschulklinika MHH und Uni Göttingen sowie an das Sondervermögen zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung in Niedersachsen.
  • bis zu 100 Millionen Euro Zuführung an das Sondervermögen Wirtschaftsförderfonds (ökologischer Bereich), um mit geeigneten Maßnahmen, insbesondere zur Luftreinhaltung in den Kommunen, dem Klimaschutz zu dienen und die Verkehrswende einzuleiten.
  • bis zu 100 Millionen Euro zur Einrichtung eines Förderprogramms zur Sanierung kommunaler Sportstätten.
  • bis zu 100 Millionen Euro zur Tilgung von Altschulden.

Die Chance, nachhaltige Zukunftsinvestitionen zu finanzieren und zugleich Schulden zu tilgen wird genutzt, denn auch für die Zukunft soll gelten:

Wir behalten den Abbau von Altschulden im Blick!