Die Gründungsprämie richtet sich an alle Gewerbe des zulassungspflichten Handwerks und an die von Meistern geführten Betriebe der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe. Um die Förderung erhalten zu können, muss bei der Gründung mindestens ein unbefristeter Arbeitsplatz geschaffen werden. „Die Sozialdemokratie steht traditionell an der Seite der Handwerksbetriebe. Wir erhoffen uns durch diesen bewussten Anreiz vom Land einen neuen Gründeraufschwung, auch in unserer Wirtschaftsregion“, so Pantazis weiter. Es sei wichtig, dass der Mut zu Existenzgründung belohnt würde: „Wer bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, muss hierbei Unterstützung erfahren.“
Informationen zur Beantragung der Prämie gibt es hier: www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgründung/Gründungsprämie-im-niedersächsischen-Handwerk/index.jsp