Dennoch ist klar: Wir verlangen unserer freiheitlichen Gesellschaft extrem viel ab! Dies ist uns bei allen Handlungen auch sehr bewusst. Wir greifen schließlich tief in die Grundrechte jedes einzelnen Menschen ein und dies ist insbesondere für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein sehr sensibler Punkt, denn es geht um die Freiheitsrechte einer hart erkämpften Demokratie. Diesen Balanceakt zwischen Freiheit und Einschränkungen gilt es nun klug und besonnen aufrechtzuerhalten, damit wir unser Gesundheitssystem nicht an die Belastungsgrenze oder gar darüber hinaus bringen. Wer jetzt denkt, dass sofort wieder die Normalität wie vor der Corona-Pandemie einkehren kann, der irrt gewaltig! Wenn wir nun zu schnell öffnen, – wie es einige fordern – dann waren alle Anstrengungen und Einschnitte der letzten Wochen völlig vergeblich.
Mit der Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten Stephan Weil unter dem Titel Bis hierhin erfolgreich – Niedersachsens Weg durch die Corona-Krise wird die aktuelle Entwicklung der Pandemie das zentrale Thema dieses Sonderplenarabschnitts werden.
Wir kehren mit den in den letzten Tagen gelockerten Maßnahmen nun ganz langsam zum Alltag zurück. Doch wie wird unser Alltag nach der überstandenen Pandemie aussehen? Achten wir mehr auf unsere Mitmenschen, agieren wir weiterhin so solidarisch und bieten z.B. nachbarschaftliche Hilfen an? Ich bin guter Hoffnung, dass wir als Gemeinschaft gestärkt aus dieser Krise hervorgehen.
Auch unsere Gesetze und Anträge sind natürlich geprägt von der aktuellen Lage. Neben einigen Anträgen in der ersten Beratung, die sich mit Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie damit beschäftigten, wie die Rückkehr in ein normales Leben gelingen kann, haben wir einen Antrag beschlossen:
Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages
(Drs. 18/6298; Abschließende Beratung)
Zum jetzigen Zeitpunkt kann niemand wissen, wie lange die Einschränkungen des öffentlichen Lebens auf Grund des Risikos, an COVID-19 zu erkranken, noch anhalten müssen und in welcher Form die Mitglieder des Landtages betroffen sein werden. Insbesondere ist nicht auszuschließen, dass einzelne oder mehrere Mitglieder zwar gesund und arbeitsfähig sind aber beispielsweise aufgrund von Quarantänemaßnahmen daran gehindert werden, ihren Ausschussverpflichtungen in Hannover nachzukommen.
Um auf diese Situation als Parlament angemessen reagieren zu können sollen für die Zeit der allgemeinen Beeinträchtigung durch COVID-19 bewährte Regelungen der Geschäftsordnung zunächst so verändert werden, dass für die öffentlichen Ausschüsse und Kommissionen die Möglichkeit besteht, deren Sitzungen vollständig oder nur für einzelne Mitglieder als Videokonferenz abzuhalten. Diesem Ansinnen soll durch die Einführung eines § 97 a Rechnung getragen werden, um die vorübergehende Geltung der Vorschrift deutlich zu machen. Bei der Benennung der längsten Anwendung bis zum 30. September 2020 haben wir uns am Deutschen Bundestag orientiert. Sollte eine Anwendung über diesen Zeitraum erforderlich sein, wäre ein erneuter Beschluss des Landtages geboten.
Der Landtag betrachtet diese vorübergehende Regelung auch als Chance, neue Beratungsformen und den Einsatz moderner Kommunikationstechnologie auszuprobieren. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Erfahrungen aus dieser vorübergehenden Änderung zu dauerhaften Neuregelungen für die Arbeit des Landtages oder zumindest für definierte Ausnahmefälle führen werden.