am Freitag, 22. Januar, kam der Niedersächsische Landtag zu einem Corona-Sonderplenum zusammen, am Mittwoch, 27. Januar, und am Donnerstag, 28. Januar, fand nun die reguläre Januar-Plenarsitzung statt.
Nach der Begrüßung durch die Präsidentin wurde am Mittwochmorgen der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Vor 76 Jahren ist das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee befreit worden. Auschwitz-Birkenau als größtes deutsches Konzentrations- und Vernichtungslager ist zum Symbol für den Holocaust geworden. Der Tag der Befreiung ist in Deutschland seit 1996 als ein gesetzlich bundesweiter Gedenktag, der sogenannte Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, verankert. Auch 76 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz beobachten wir ein Wiedererstarken des Antisemitismus in Deutschland, auch in Niedersachsen, sowie eine Zunahme antisemitischer Gewalttaten. Vor diesem Hintergrund ist die Auseinandersetzung mit den bedrückendsten Wahrheiten unserer Geschichte besonders gefordert. Gleichzeitig müssen wir uns diesen Entwicklungen – insbesondere Antisemitismus, Rechtsextremismus und Fremdenhass – gezielt und entschlossen entgegenstellen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte eine Aktuelle Stunde zum Thema „Keine Senkung der Förderabgabe – stoppt die Millionen-Rabatte für die Erdöl- und Erdgasindustrie!“ beantragt, in deren Rahmen ich eine Rede hielt. In dieser machte ich deutlich: „Niedersachsen ist das erste Bundesland, das den Klimaschutz in der Landesverfassung verankert hat. Unser Ziel bleibt, den Energiebedarf Niedersachsens bis 2040 vollständig über Erneuerbare zu decken. Unsere zukunftsweisenden Entscheidungen werden durch die Vergleichsvereinbarung nicht infrage gestellt. Vielmehr geht es darum, ein aus drei Legislaturperioden stammendes finanzielles Risiko für das Land zu beseitigen. Denn es sollen bestehende Rechtsstreitigkeiten in Milliardenhöhe ausgeräumt werden.“ Es ging also um enorme finanzielle Mittel, die bei einer gerichtlichen Entscheidung zugunsten der Förderunternehmen, nicht mehr für den Klima- und Umweltschutz, die Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und weiterer Maßnahmen zur Verfügung stünden. Diese Bürde wäre nur schwer zu ertragen gewesen.

Hintergrund für die Senkung der Förderabgabe für die Erdöl- und Erdgasindustrie ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zurückgeht. In der Begründung finden sich eindeutige Hinweise zu den Abweichungsmöglichkeiten der Länder vom bundesrechtlich vorgegebenen Abgabesatz von 10 Prozent wieder. Die Haushaltslage wird darin als Grund ausdrücklich ausgeschlossen, unsere jahrelange Praxis basierte aber gerade darauf! Deshalb sind die Gründe auch für die Bewertung der niedersächsischen Verordnungslage maßgeblich. In Folge dieser Rechtsprechung haben sich mehrere Förderunternehmen gegen noch nicht bestandskräftige Abgabebescheide der Jahre 2013 bis 2018 gewandt, die auf Abgabesätzen deutlich über dem Regelsatz von 10 Prozent basieren. Im Oktober 2020 erfolgte zur Abschätzung des bestehenden Prozessrisikos die Hinzuziehung einer externen Rechtsanwaltskanzlei, deren Gutachten seit November 2020 vorliegt und als Fazit ein erhebliches Prozessrisiko beschreibt. Aufgrund dieses unkalkulierbaren Gesamtrisikos in Milliardenhöhe ist die Vereinbarung schlichtweg zweckmäßig und wirtschaftlich. Es ging maßgeblich darum, großen finanziellen Schaden vom Land abzuwenden.
In unserer Aktuellen Stunde „Herausforderungen begegnen – den ökologisch nachhaltigen Niedersächsischen Weg weitergehen – Rahmenbedingungen für eine umweltverträgliche Erzeugungs- und Produktionskette zu kostendeckenden Preisen schaffen“ behandelten wir den Dialog mit der Landwirtschaft, den Umweltverbänden, der Verbraucherseite, dem Lebensmittelhandel sowie weiteren Akteuren entlang der Wertschöpfungskette von Lebensmitteln. Aus Sicht der SPD geht es hinsichtlich der aktuellen Debatte um faire Lebensmittelpreise darum, dem Markt klare Grenzen zu setzen, Einkommen zu sichern durch mehr Transparenz im System, eine bessere Kennzeichnung und die Stärkung der regionalen Direktvermarktung zu ermöglichen. Darüber hinaus bedarf es einer stärkeren Wertschätzung von Lebensmitteln und damit zusammenhängend einer Eindämmung der Lebensmittelverschwendung und eine bessere Verbraucherbildung.
Zu unseren Gesetzen und Anträgen:
Niedersachsen mit einem effizientenWassermanagement für die Zukunft wappnen (Drs. 18/6391; Abschließende Beratung)
Zur öffentlichen Wasserversorgung werden in Niedersachsen rund 550 Millionen Kubikmeter Wasser gefördert beziehungsweise aus Talsperren bereitgestellt. Dieses Wasser dient insbesondere zum Trinken, der Speisenzubereitung und der Körperhygiene. Es fließt jedoch mehr als ein Drittel der geförderten Wassermengen an Industrie und Landwirtschaft. Hier ist eine stärkere Differenzierung erforderlich. Wir geben der Landesregierung daher den Auftrag, wasserbauliche Maßnahmen zu fördern, die eine Verlangsamung des Wasserabflusses im Binnenland ermöglichen und zu einer deutlichen Erhöhung der Grundwasserneubildung beitragen.
Regionale Fleischvermarktung und stressfreie Schlachtung stärken – dezentrale und mobile Schlachtung ermöglichen (Drs. 18/8332; Abschließende Beratung)
Bedingt durch zahlreiche tierschutz- und arbeitsrechtliche Verstöße in der jüngsten Vergangenheit schwindet die gesellschaftliche Akzeptanz für das zentrale System „Schlachthof“. Stressfreie, dezentrale und (teil-) mobile Schlachtung sowie die regionale Fleischvermarktung geraten zunehmend in den Fokus von Fleischerzeugerinnen und -erzeugern und -Verbraucherinnen und -Verbrauchern und werden als echte Alternative angesehen. Eine dezentrale Schlachtung von Tieren ist bei ordnungsgemäßer Durchführung geprägt von einem hohen ethischen Anspruch und Respekt vor dem Tier mit dem Ziel, den Tieren so weit wie möglich Angst und Leid in den letzten Stunden ihres Lebens zu ersparen. Als SPD wollen wir daher, dass die dezentrale Schlachtung finanziell besser gefördert wird und die ebenfalls dezentrale, regionale Vermarktung gestärkt wird.
die Rubrik “Mitteilungen aus dem Landtag | DR. PANTAZIS berichtet” erhebt – wie immer – nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Kritik haben, zögern Sie bitte nicht, mich telefonisch unter Tel.: +49 531 4809 827 | Fax.: +49 531 4809 850, per Mail unter mailto: info@nullchristos-pantazis.de oder postalisch unter Bürgerbüro DR. PANTAZIS MdL | Schloßstraße 8 | 38100 Braunschweig zu kontaktieren.
Bleiben Sie gesund!
Herzlichst,
Ihr
(Dr. Christos Pantazis MdL)