Mitteilungen aus dem Landtag – DR. PANTAZIS berichtet – 03/2021

nach den Landtagswahlen am vergangenen Sonntag, bei denen wir uns insbesondere für Malu Dreyer und die rheinland-pfälzische SPD gefreut haben, kam der Niedersächsische Landtag am Dienstag, 16. März, und Mittwoch, 17. März,  zu seiner regulären März-Plenarsitzung zusammen.

Wir hatten viele Anträge und Gesetze zu beraten. Die Landesregierung hat richtigerweise die Corona-Verordnung bereinigt. Gleichzeitig ist die Weiterentwicklung der Infektionszahlen aber besorgniserregend. Meine Bitte ist, dass wir alle weiterhin achtsam bleiben. Wir können diese Krise nur meistern, wenn wir zusammenhalten. An dieser Stelle möchte ich noch einmal allen Menschen danken, die dafür Sorge tragen, dass wir durch diese Zeit kommen: Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte, Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte – und viele weitere Menschen bei uns in Niedersachsen und in der gesamten Bundesrepublik.

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 2 – Aktuelle Stunde: Sportvereine – Motoren für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Gesundheit! Zukunft des Vereinssports sichern und weiterentwickeln
2,6 Millionen Frauen, Männer und Kinder sind in mehr als 9400 Sportvereinen in ganz Niedersachsen in unzähligen Sportarten engagiert – also rund jede und jeder Dritte in unserem Land. Das Corona-Virus und seine Auswirkungen stellen uns alle weiterhin vor Herausforderungen. Für uns steht fest, dass unsere Sportvereine mit ihrer großartigen Arbeit weiterhin zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und Miteinander beitragen. Die vielen Ehrenamtlichen bringen uns mit ihrem großen Engagement ein Stück mehr Normalität in unseren Alltag. Sportliche Bewegung ist gerade bei Kindern und Jugendlichen essentiell für die physische und psychische Gesundheit. Wir sind der festen Überzeugung, dass der Sport zudem einen enormen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft leistet. So war in den vergangenen Monaten aus guten Gründen in Niedersachsen die sportliche und körperliche Betätigung unter Einhaltung der allgemeinen Vorgabe sowie der Hygiene- und Abstandsregeln an der frischen Luft durchgängig erlaubt. In den letzten Wochen ist der Sportbetrieb Schritt für Schritt wieder gelockert worden. Bei allen Maßnahmen hat der Gesundheitsschutz nach wie vor oberste Priorität. Aber gerade der Breitensport sorgt nicht nur für eine gesündere Gesellschaft, sondern überwindet Vorbehalte und fördert Menschen über alle gesellschaftlichen Schichten. Wir werden unseren Fokus daher auch weiterhin auf den Sport in Niedersachsen richten.

TOP 3b – Entwurf eines Gesetztes über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum (Nds. Wohnraumschutzgesetz – NwoSchG) (Drs. 18/6159; Abschließende Beratung)
Das Wohnraumschutzgesetz wird den Kommunen neue Handlungsmöglichkeiten geben, um Mieterinnen und Mieter zu schützen und um gegen desolate Wohnverhältnisse vorgehen zu können, wenn Eigentümer ihren Pflichten nicht nachkommen. Gleichzeitig führen wir auch ein gesetzliches Zweckentfremdungsverbot ein. Wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, sollen die Kommunen ein Satzungsrecht erhalten, mit dem sie die Umwandlung von knappem Wohnraum in Ferienwohnungen sowie spekulative Leerstände und Abriss verhindern können.

Bild: Pixabay

TOP 5 – Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege (Drs. 18/8713; Erste Beratung)
Eines der wichtigsten Kernanliegen für die Sozialdemokratie seit ihrer Entstehung war stets die Bildung – und zwar aus zwei Perspektiven. Einmal müssen wir dafür Sorge tragen, dass Bildungsungleichheiten abgebaut werden. Kurz und knapp: Wir wollen, dass der Zugang zu Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf. 2018 haben wir die Elterngebühren abgeschafft – das war ein Herzensprojekt von uns und eine Nettoentlastung für viele Menschen in Niedersachsen oft von mehreren Tausend Euro im Jahr. Andererseits stehen wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch für das Engagement für mehr Qualität in der Bildung. Dazu haben wir die dritte Kraft in der Krippe eingeführt. Nun arbeiten wir als SPD hart daran, damit wir bald einen Stufenplan präsentieren können, der eine Perspektive für die dritte Fachkraft auch in der Kita aufzeigt. Klar ist: Wir lassen von unserem Plan für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung nicht ab.

TOP 11 – Bericht der Enquetekommission “Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“ (Drs. 18/8650)
Ich freue mich, dass die Arbeit der Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“ mit der Veröffentlichung des vorliegenden Berichtes höchst erfolgreich zum Abschluss kommt. Die Einsetzung der Kommission wurde am 10. Dezember 2018 vom Niedersächsischen Landtag beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war deutlich, dass die Adaptionsfähigkeit des Gesundheitssystems durch den demografischen Wandel, den medizinischen Fortschritt und die zunehmende Digitalisierung mittelfristig stark herausgefordert sein würde. Doch erst die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie schnell sich die Leistungs- und Adaptionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu einer Frage von existenzieller Bedeutung entwickeln kann. Ich möchte allen Kommissionmitgliedern – sowohl den Abgeordneten als auch den externen Sachverständigen – danken, die sich den Herausforderungen des wichtigen Themenfeldes gestellt haben.

TOP 13 – Entwurf eines Gesetztes zur Änderung des Nds. Straßengesetztes (Drs. 18/8585; Abschließende Beratung)
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Anwendungsbereich des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) unter den Bedingungen der anhaltenden COVID-19-Pandemie über den 31. März 2021 hinaus sicherzustellen.
Weiterhin ändern wir in diesem Zuge auch das Niedersächsische Hochschulgesetz. Nachdem sich der Landtag bereits mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2021 entschieden hatte, die individuelle Regelstudienzeit für im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 oder Sommersemester 2021 immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende um ein Semester zu verlängern, sieht die Neufassung unter den dort genannten Voraussetzungen eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um zwei Semester vor. Denn aus der Pandemie resultieren auch weiterhin deutliche Modifizierungen und Einschränkungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb der Hochschulen, was Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Studierenden hinsichtlich einer zielgerichteten Fortführung des Studiums haben kann. Deshalb ist es angemessen, die individuelle Regelstudienzeit weiter zu erhöhen. Und zusätzlich wird eine Verordnungsermächtigung geschaffen, um auf den weiteren Verlauf der Pandemie reagieren zu können. Dies ist ein starkes, zukunftsorientiertes Signal und Ausdruck dafür, dass das Land die Sorgen und Wünsche der Studierenden ernst nimmt.


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Bleiben Sie gesund!

Herzlichst,
Ihr

(Dr. Christos Pantazis MdL)