es war auch für mich eine emotionale Sitzungswoche des Bundestages. Olaf Scholz zum Bundeskanzler wählen zu dürfen, war mir eine Ehre und hat mich mit tiefer Demut und großer Dankbarkeit erfüllt. Auch das neue Bundeskabinett wurde diese Woche vereidigt. Wir haben damit ein Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, das mehr Fortschritt wagen und Deutschland für kommende Herausforderungen krisenfest aufstellen wird.
Es ist offenkundig: Wir brauchen eine hohe Impfquote, damit unser Gesundheitssystem so gut wie möglich der Pandemie standhält. Bis Weihnachten wollen wir allen Bürger:innen eine Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung ermöglichen. Um Personen mit einem besonders hohen Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs vor einer Infektion besser zu schützen, hat heute die Mehrheit im Bundestag für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gestimmt.
Zu unseren Gesetzen und Anträgen:
Mehr Einschränkungen für Ungeimpfte
Das Infektionsgeschehen in Deutschland verharrt auf hohem Niveau. Ein Grund dafür ist die anhaltend hohe Anzahl an ungeimpften Personen. Studien belegen, dass das Ansteckungsrisiko vor allem unter Ungeimpften sehr hoch ist. Und auch ein Blick auf die Intensivstationen zeigt: Die große Mehrheit der Covid-Patient:innen ist ungeimpft.
Ziel muss es sein, die Impfquote zu erhöhen, Kontakte mit und unter Ungeimpften einzuschränken und den Ländern Maßnahmen an die Hand zu geben, um vor Ort auf das Infektionsgeschehen reagieren zu können. Deshalb haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in dieser Woche über das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 beraten.
Mit dem Gesetz erweitern wir den Maßnahmenkatalog, den die Länder jeweils mit einem Beschluss des Landesparlaments anwenden können. Künftig können die Länder gastronomischen Einrichtungen flächendeckend schließen. Auch die Schließung von Clubs, Diskotheken oder anderen Freizeit- und Kultureinrichtungen ist danach möglich.
Einige Bundesländer haben im November wegen des besonders hohen Infektionsgeschehens Verordnungen mit eingriffsintensiveren Maßnahmen erlassen – auf Grundlage des ursprünglichen Maßnahmenkatalogs nach § 28 a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Diese Verordnungen sollen über den 15. Dezember hinaus, bis längstens zum 15. Februar 2022, fortbestehen können.
Wir wollen vor allem ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen vor einer Infektion schützen, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Da es in der Vergangenheit in Pflegeheimen oder Krankenhäusern immer wieder zu schwerwiegenden Ausbrüchen gekommen ist, führen wir für die Beschäftigten in diesen und ähnlichen Einrichtungen eine Impfpflicht ein. Bis zum 15. März 2022 muss das in den Einrichtungen bereits beschäftigte Personal nachweisen, dass es genesen oder vollständig geimpft ist. Ab dem 16. März 2022 gilt dies auch für Beschäftigte, die eine Tätigkeit in einer der genannten Einrichtung aufnehmen wollen.
Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht allein reicht allerdings nicht aus, um die Impfquote kurzfristig zu erhöhen. Vielmehr geht es auch darum, jedem/r Bürger:in, eine Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung zu ermöglichen. Das erfordert einen Kraftakt. Ich begrüße es deshalb außerordentlich, dass wir den Personenkreis, der eine Impfung durchführen darf, ausweiten. Neben Ärzt:innen sollen künftig auch Zahnärzt:innen, Tierärzt:innen und Apotheker:innen impfen, sofern sie entsprechend geschult sind.
Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird verlängert
Mit einer Fristverlängerung beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) werden die Voraussetzungen geschaffen, dass große Unternehmen in Deutschland über das Jahresende hinaus staatliche Mittel erhalten können. Der Fonds wurde bereits im März 2020 eingerichtet, um die für unseren Wirtschaftsstandort und den Arbeitsmarkt besonders wichtigen Unternehmen finanziell zu stabilisieren.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie hatte die EU-Kommission bereits im November den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen bis Ende Juni 2022 verlängert. Mit dieser Zusage kann Deutschland jetzt seine Corona-Hilfsprogramme fortführen. Für die Anträge haben die Unternehmen nun bis zum 30. April 2022 Zeit. Bisher bestand keine Antragsfrist. Mit der festgelegten Antragsfrist wird sichergestellt, dass auch bei einer längeren Antragsberatung von durchschnittlich sechs Wochen die Bewilligung noch rechtzeitig vor Auslaufen des WSF erfolgen kann. Grundsätzlich werden die Fördertöpfe verkleinert, da die bereitstehenden Mittel bei Weitem nicht ausgeschöpft werden. Der Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde in 1. Lesung beraten.
Ganztagsbetreuung: Frist für Beschleunigungstopf wird verlängert
Grundschüler:innen werden ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten. Beginnend mit der ersten Klasse soll der Rechtsanspruch dann stufenweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgebaut werden. Dafür hat der Bund bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet. Um den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur zu beschleunigen, wurden Ländern und Kommunen 750 Millionen Euro vorab zur Verfügung gestellt. Diese Mittel müssten nach derzeitiger Rechtslage jedoch bis zum 31. Dezember 2021 abgerufen werden.
Mit der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern waren jedoch die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 noch nicht vorherzusehen – in der Folge auch nicht die Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Daher ist jetzt eine Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetz und Ganztagsfinanzhilfegesetz notwendig. Durch die Laufzeitverlängerung um ein Jahr kann das Programm seine konjunkturstärkende Wirkung weiter halten. Die Verlängerung soll sicherstellen, dass mehr Mittel verausgabt werden können. Wir wollen zudem den Abruf bereitgestellter Mittel vereinfachen, indem wir Basis- und Bonustopf zusammenführen. Eine entsprechende Initiative der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde diese Woche in 1. Lesung beraten.
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Bleiben Sie gesund!
Herzlichst,
Ihr
(Dr. Christos Pantazis, MdB)