eine weitere Sitzungswoche im Bundestag liegt hinter mir. Diesmal standen viele der parlamentarischen Beratungen ganz im Zeichen der Gesundheit, weshalb für mich die vergangenen Tage als Mitglied des Gesundheitsausschusses und als stellvertretender gesundheitspolitischer Sprecher der Arbeitsgruppe Gesundheit von besonderer Relevanz und sehr arbeitsintensiv waren.
Schwerpunkte meiner politischen Arbeit im Parlament waren in dieser Woche die Debatte um die Impfpflicht sowie die Einführung eines Corona-Pflegebonusgesetzes für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Am Donnerstag hielt ich zur Einbringung des Pflegebonus meine dritte Rede im Plenum.
Natürlich überschatten die schrecklichen Ereignisse in der Ukraine und deren Auswirkungen den täglichen Betrieb im Bundestag und gehören daher nach wie vor zu unseren zentralen Themen.
Kontroverse Debatte um die Impfpflicht
Mit dem beginnenden Frühjahr mag sich die Infektionslage zwar entspannen, die Pandemie ist aber bei weitem nicht vorbei. Laut Wissenschaft droht uns im Herbst eine neue pandemische Welle mit einer neuen Virusvariante. Daher hat der Bundestag bereits früh mit den Beratungen über eine Impfpflicht begonnen und am Donnerstag über sie abgestimmt.
Da eine Mehrheit für eine Impfpflicht ab 18 zu Beginn der Woche nicht in Sicht war, haben die Initiatoren der Gruppe um unsere gesundheitspolitische Sprecherin Heike Baehrens, der auch ich mich angeschlossen hatte, mit einem Kompromissangebot auf die Gruppe um Andrew Ullmann (Aufklärungsverpflichtung mit optionaler Impfpflicht ab 50) zu und konnten eine Einigung erzielen.
Diese sah zunächst eine Impfpflicht für vulnerable Altersgruppen ab 60 Jahren vor und umfasste neben der Einführung eines Impfregisters auch eine Beratungspflicht ab 18 sowie regelmäßige Regierungsberichte zu Impffortschritt sowie Pandemielage. Dem Entwurf nach, hätte der Bundestag im Herbst – vor dem Hintergrund vorherrschender Erkenntnisse und potenzieller Virusvarianten – entscheiden können, ob die Aktivierung der Impfnachweispflicht für die Altersgruppe ab 18 Jahren zusätzlich hätte greifen sollen.
Uns einte das Ziel einer guten Vorsorge durch eine möglichst hohe Grundimmunität alle Erwachsenen für den Herbst zu erreichen und so eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. Dabei setzten wir auf die Verantwortung der Union, sich diesem Vorschlag anzuschließen. Schließlich sah dieser dieselbe Altersgrenze vor, wie der Antrag der Union und schloss auch den Vorschlag eines Impfregisters mit ein.
Mit diesem Kompromiss, das Ergebnis sehr intensiver Beratungen und Gespräche mit vielen Expertinnen und Experten und insbesondere zwischen unseren beiden Gruppen war, kam es am Donnerstag zu einer Schlussabstimmung über den einen, geeinten Gesetzentwurf. Nach einer kontroversen Debatte scheiterte dieser letztendlich. Lediglich 296 Abgeordnete stimmten mit »Ja«, 378 mit »Nein«.
Mein Statement zur Abstimmung
Ich bedauere es sehr, dass der konsolidierte Gesetzesentwurf keine Mehrheit gefunden hat. Das Verhalten der CDU/CSU, insbesondere ihres Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz, halte ich für höchst verantwortungslos und dem Hohen Hause nicht würdig: parteipolitische Taktik darf nie zum Prinzip der Pandemiebekämpfung und des Infektionsschutzes werden.
Während der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktionen seine Kompromissbereitschaft erklärt hatte, wurde er kurze Zeit danach von seinem Fraktionsvorsitzenden Merz zurückgepfiffen. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktionen, Frei, hatte sogar in einem Brief am Vortag der Schlussabstimmung die Abgeordneten der Union sozusagen verpflichtet, gegen alles zu stimmen, was irgendwie konstruktiv zu einer Mehrheit des geeinten Gesetzentwurfes hätte führen können.
Auch als Oppositionsfraktion hat die CDU/CSU eine Verantwortung. Mit dem Verhalten der letzten Tage und Monate und ihrem Unwillen in konstruktive Gespräche einzutreten, hat sie das Vertrauen in die politische Handlungsfähigkeit unseres Staates bewusst untergraben und damit erheblich beschädigt.
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Meine dritte Rede im Plenum: Pfleger:innen verdienen unseren Respekt!
Die Pandemie hat zu erheblichen Mehrbelastungen in vielen Krankenhäusern und in der Langzeitpflege geführt. Besonders auf den Intensivstationen der Krankenhäuser haben die Pfleger:innen außergewöhnliches geleistet und leisten es nach wie vor. Für mich ist es eine Frage des Respekts, dass dieses Engagement finanziell gewürdigt wird.
Deshalb bringen wir als Ampelkoalition nun einen Pflegebonus auf den Weg, über die wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben.
1 000 Millionen Euro für den Pflegebonus
Insgesamt stellen wir für den Bonus 1 000 Millionen Euro zur Verfügung, von denen 500 Millionen Euro an Pflegekräfte in den Krankenhäusern sowie 500 Millionen Euro an die Beschäftigten in der ambulanten und stationären Langzeitpflege fließen. Die Prämien sind steuer- und sozialversicherungsfrei, damit die Beschäftigten in vollem Umfang davon profitieren.
Bundesweit erhalten 280.000 Pflegekräfte in 837 besonders belasteten Krankenhäusern einen Bonus. Die in der Pandemie stark geforderten Intensivpflegekräfte werden durch einen höheren Betrag besonders gewürdigt. In der ambulanten und stationären Langzeitpflege wird der bereits erprobte Verteilungsschüssel angewandt. Die Prämienhöhe hängt von der Nähe zur Versorgung, der Qualifikation und der wöchentlichen Arbeitszeit ab. So erhalten Vollzeitbeschäftigte, die in der direkten Pflege und Betreuung der Pflegeeinrichtung arbeiten, bis zu 550 Euro. Auch Azubis, Freiwilligendienstleistende und Leiharbeitnehmer:innen erhalten einen Bonus.
Eins ist aber sicher: Die Zahlung einer Prämie beendet aber natürlich nicht die schwierige Situation in der Pflege. Über den Pflegebonus hinaus werden wir die im Koalitionsvertrag vereinbarten strukturellen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Pflege anpacken. Wir sorgen unter anderem für mehr Personal, schaffen Lohngerechtigkeit in der Kranken- und Altenpflege, führen einen Verdienst in Tarifhöhe ein, schaffen geteilte Dienste ab und setzen uns für familienfreundlichere Arbeitszeiten für Beschäftigte mit Kindern ein.
Vor meinem politischen Werdegang war ich im Klinikum Braunschweig in der Neurochirurgie tätig. Bis heute halte ich engen Kontakt zu den Beschäftigten, insbesondere meinen Kolleg:innen in der Pflege.
Deshalb sind sowohl der Pflegebonus als auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege für mich ein persönliches Anliegen. Am Donnerstag sprach ich in meiner dritten Rede im Deutschen Bundestag dazu.
Hier könnt ihr euch die Rede anschauen:

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Gemeinsam für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Bilder und Videoaufnahmen aus dem Kiewer Vorort Butscha und anderen ukrainischen Städten sind schrecklich. Deutschland und seine internationalen Partner verurteilen die Gräueltaten der russischen Armee auf Schärfste. Die Verbrechen müssen schonungslos aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Tausende unschuldige Ukrainer:innen sind dem Krieg bereits zum Opfer gefallen. Russland muss seine Kampfhandlungen unverzüglich einstellen.
Die Hilfsbereitschaft der Menschen in Deutschland, ukrainische Hilfesuchende aufzunehmen, ist und bleibt bemerkenswert. Seit Kriegsbeginn wurden hierzulande mehr als 300.000 Flüchtlinge registriert. Ihre Sicherheit und ihr Schutz haben höchste Priorität. Die Herausforderungen bei der Aufnahme und Integration der Geflüchteten sind groß. Umso wichtiger ist deshalb, dass Bund, Länder und Kommunen hier an einem Strang ziehen. Der Bund unterstützt die Kommunen mit insgesamt 2 Mrd. Euro für die Mehraufwendungen für die Geflüchteten aus der Ukraine. So wird gute Gesundheitsversorgung und soziale Unterstützung ermöglicht.
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WEITERE WICHTIGE THEMEN
Steuerentlastungen für Bürger:innen
Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich besteht Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP schlagen daher ein Steuerentlastungsgesetz vor, welches finanzielle Entlastungen und Steuervereinfachungen vorsieht.
Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie der Grundfreibetrag angehoben. Die geplante, bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wird vorgezogen. Entsprechend wird die Mobilitätsprämie für Geringverdiener erhöht. Die Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Neben der Bewältigung der Corona-Pandemie ist unser oberstes Ziel weiterhin, die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Daher schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wirtschaftliche und soziale Maßnahmen vor, die sehr schnell greifen. Damit bekommen die Bürger:innen sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen weiterhin Unterstützung.
Zur weiteren Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie werden beispielsweise Unternehmen zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung gezielt mit konsequenten Maßnahmen unterstützt. Zusätzliche Investitionsanreize werden unter anderem mit der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der steuerlichen Investitionsfristen gesetzt. Auch so wichtige Instrumente wie die Homeoffice-Pauschale, die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 werden noch einmal verlängert.
die Rubrik “Mitteilungen aus dem Bundestag | DR. PANTAZIS berichtet” erhebt – wie immer – nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Kritik haben, zögern Sie bitte nicht, mich telefonisch unter Tel.: +49 531 4809 822 | Fax.: +49 531 4809 850, per Mail unter christos.pantazis@nullbundestag.de oder postalisch unter Wahlkreisbüro DR. PANTAZIS MdB | Schloßstraße 8 | 38100 Braunschweig zu kontaktieren.
Bleiben Sie gesund!
Herzlichst,
Ihr

(Dr. Christos Pantazis, MdB)