Im Bundestag wird in dieser Woche erstmals der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beraten. Die Reformen sollen unter anderem dazu beitragen, dass der Kreis der Empfänger:innen ausgeweitet wird und die Kostensteigerungen der letzten Jahre aufgefangen werden.
„Bildung ist ein hohes Gut und darf nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängen. Eine soziale und solidarische Gesellschaft muss sich stets für die Verbesserung von Bildungschancen einsetzen“, so der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Dr. Pantazis.
Um die Chancengleichheit unabhängig von der Herkunft zu gewährleisten, soll der Grundfreibetrag beim Nettoeinkommen der Eltern um 20 Prozent auf 2.400 Euro steigen. Auch der Förderhöchstbeitrag und die Vermögensfreibeiträge werden angehoben. Außerdem sollen Bildungswege auch im höheren Alter vereinfacht werden. Dafür soll Altersgrenze in Bachelor- und Masterstudium vereinheitlicht werden und auf 45 Jahre steigen.
„Darüber hinaus erleben wir einen Fachkräftemangel und mit Blick auf den demographischen Wandel ist es sinnvoll, die Aufnahme eines Studiums und damit eine bessere Qualifizierung auch für Personen über 30 zu ermöglichen. So können wir unserem Anspruch als Koalition gerecht werden, den Fachkräftemangel an der Wurzel zu packen.“, betont Dr. Pantazis.
Die Reform soll zeitnah in dieser Legislaturperiode durchgesetzt werden. Wenn der Bundestag der Novelle zustimmt, werden die Änderungen ab dem Wintersemester 2022/23 bzw. ab dem Beginn des neuen Schuljahres gelten.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Pantazis bekräftigt das Vorhaben: „Schülerinnen und Schüler sowie Studierende sollen noch in diesem Jahr entlastet und finanziell unterstützt werden. Wir werden in Bildung investieren, um unsere Gesellschaft zukunftsorientiert aufzustellen und Innovation vorantreiben. Nur so können wir uns für die Herausforderungen der Zukunft wappnen.“