Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni in 2./3. Lesung die Reform des Berufsausbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Im parlamentarischen Verfahren wurden diverse Verbesserungen am Gesetzentwurf erreicht: Ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr steigen die Bedarfssätze um 5,75 Prozent. Auch der Kreis der Anspruchsberechtigten wird ausgeweitet, indem die Freibeträge des Elterneinkommens stärker angehoben werden.
„Mit der Reform sorgen wir dafür, dass künftig noch mehr junge Menschen vom BAföG profitieren. Wir reagieren damit auf die enormen Preissteigerungen und sorgen für mehr Chancengleichheit in der Bildung“, kommentiert der Braunschweiger Bundestagsabgeordneter Dr. Pantazis.
Zudem wird die Altersgrenze auf 45 Jahre angehoben. Menschen, die bereits berufstätig waren, erhalten so leichter BAföG.
„Wir wollen Menschen ermutigen, auch in einem späteren Lebensabschnitt ein Studium aufzunehmen“, erklärt Dr. Pantazis die Anhebung der Altersgrenze.
Mit der Reform werden auch verstärkt Studierende mit Kindern unterstützt, indem der Kinderzuschlag um fünf Prozent erhöht wird. Außerdem soll durch die digitale Antragsstellung die Beantragung erleichtert werden. Dr. Pantazis stellt weitere Änderungen in Aussicht:
„Mit der ersten Reform machen wir das BAföG wieder fit. Doch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern. Wir streben weitere strukturelle Reformen des BAföG an, wie die Senkung des Kreditanteils“.