Bundestagsabgeordneter Dr. Christos Pantazis und Landtagsabgeordnete Annette Schütze zeigen sich erfreut über die beschlossene Krankenhausreform in Niedersachsen

Der niedersächsische Landtag hat heute die neue Krankenhausreform beschlossen. Das primäre Ziel der Novellierung ist die Sicherung und Förderung einer qualitativ hochwertigen, bedarfsorientierten Krankenhausversorgung, die sich nach regionalen Bedarfen und den Erfordernissen der Patientensicherheit richtet. Der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Dr. Christos Pantazis zeigt sich erfreut über das Abstimmungsergebnis im niedersächsischen Landtag.

„Mit der Novellierung des Krankenhausgesetzes macht die Landesregierung in Niedersachsen einen wichtigen und großen Schritt zu einer evidenzbasierten und bedarfsgerechten Krankenhausplanung. Damit geht die wohnortsnahe Versorgung unter Berücksichtigung der regionalen und demografischen Gegebenheiten mit einem hohen Qualitätsanspruch einher. Mit der Förderung modellhafter Projekte zur sektorübergreifenden Versorgung setzt Niedersachsen auf Innovation, um die Versorgungslandschaft krisenfest zu machen. Genau das benötigen wir auch bundesweit“, unterstreicht der stellvertretende gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Pantazis.

Die Krankenhausreform sieht eine räumliche Gliederung des Bundeslandes in acht Versorgungsregionen und eine Zuordnung aller Krankenhäuser zu drei Versorgungsstufen vor. Der Braunschweiger Abgeordnete betont:

„In vielerlei Hinsicht schlägt Niedersachsen und der Gesetzentwurf der Gesundheitsministerin Daniela Behrens mit der Novellierung des Krankenhausgesetzes ein neues Kapitel in der Krankenhausversorgung auf. So ist zum Beispiel die Förderung der Universitätskliniken als Maximalversorger ein Innovationstreiber und trägt dem Qualitätsanspruch und regionalen Entwicklungen Rechnung. Das ist auch für Braunschweig – der forschungsintensivsten Region Europas  –  ein wichtiges Anliegen.“

Auch Annette Schütze, Braunschweiger Landtagsabgeordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss, begrüßt die Reform des Krankenhausgesetzes:

„Die Neufassung ist das Ergebnis eines intensiven Austauschs mit allen Beteiligten aus Theorie und Praxis im Rahmen der Enquetekommission zum Gesundheitsschutz. Die Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, welche Bedeutung den Krankenhäusern in der regionalen Gesundheitsversorgung zukommt. Mit der Überarbeitung der Krankenhausplanung haben wir den ersten notwendigen Schritt für die Zukunftsfähigkeit der Krankenversorgung in Niedersachsen getan. Als nächstes muss eine eigene Förderlinie für Maximalversorger, wie das Braunschweiger Klinikum, installiert werden.“

„Die SPD-geführte Landesregierung macht deutlich, dass die Gesundheitsversorgung der Bürger:innen durch diese Reform verbessert und sichergestellt wird, denn nur so können wir die Herausforderungen der nächsten Jahre meistern.“, so der Gesundheitspolitiker abschließend.