Im Rahmen der Soforthilfe Dezember können Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen ab sofort die Auszahlung ihres Erstattungs- oder Vorauszahlungsanspruch beantragen. Die Anträge können online hier gestellt werden.
Der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Dr. Christos Pantazis macht deutlich: „Wir halten unser Versprechen und lassen niemanden mit den gestiegenen Energiepreisen alleine. Mit einer Reihe von Maßnahmen entlasten wir Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und schützen sie vor unvertretbar hohen Belastungen aufgrund sehr hoher Gas- und Wärmepreise. Unser erklärtes Ziel ist, den Anstieg der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen zu mindern, sodass wir alle gut durch diese Krise kommen. Mit der Soforthilfe Dezember schaffen wir einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und entlasten damit die Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen direkt. Damit setzen wir eine wichtige Überbrückungsmaßnahme bis zur geplanten Einführung einer Gas- und Wärmepreisbremse im Frühjahr 2023 um.“
Das Gesetz zur Umsetzung der Soforthilfe Dezember gibt rund 1500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen einen Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese Unternehmen können nun ab sofort online die Auszahlung ihres Anspruchs beantragen.
Hintergrund
Kontaktmöglichkeit bei Fragen zum Antragsverfahren:
Telefon: 030-2636 5030
E-Mail: de_soforthilfegaswaerme@nullpwc.com