Im Rahmen der Ausschussberatungen des Ausschusses für Gesundheit zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wurde heute dem Änderungsantrag 30 der Koalitionsfraktionen zur Berücksichtigung der Personalkosten von Hebammen im Pflegebudget fraktionsübergreifend zugestimmt.
„Die Personalkosten von Hebammen werden ab dem Jahr 2025 im Pflegebudget berücksichtigt und somit vollständig refinanziert.“, erklärt der zuständige Berichterstatter für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Dr. Christos Pantazis.
Die Beschäftigung von Hebammen in den Kreißsälen werde mit der direkten Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen gleichgestellt.
„Wir haben uns über die Fraktionsgrenzen hinaus gemeinsam für die Interessen der Hebammen, Schwangeren und der Neugeborenen eingesetzt. Das freut mich als frischgebackener Vater von Zwillingen natürlich sehr. Das ist ein gutes Zeichen für die Hebammen und für werdende Eltern“, freut sich der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Dr. Pantazis.