Regierungskommission stellt Empfehlungen für die Reform der Krankenhausvergütung vor: Stellvertretender gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Christos Pantazis nimmt Stellung zu den Eckpunkten der Reform

„Die Fortschrittskoalition hat eine Reform der Krankenhausfinanzierung versprochen – nun werden wir liefern.“

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Heute hat die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung ihre Stellungnahme für eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung vorgestellt. Die drei zentralen Reformschritte sind die Einführung von Vergütung von Vorhalteleistungen, die Definition von Krankenhaus-Versorgungsstufen mit einheitlichen Mindestvoraussetzungen sowie die Einführung definierter Leistungsgruppen, die die Fachabteilungen ablösen soll.

Der stellvertretende gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Pantazis ist überzeugt:

„Krankenhäuser als zentrales Element der Daseinsvorsorge müssen abseits von ökonomischen Zwängen aufrechterhalten werden. Die Vorschläge der Regierungskommission werden zu einem Wandel in der Krankenhausfinanzierung führen, weg von dem Fallpauschalensystem, das in den letzten Jahren viele falsche Anreize gesetzt und Missstände zu verantworten hat. Stattdessen werden Krankenhäuser feste Vorhalteleistungen erhalten, die es ihnen ermöglichen, die Fixkosten ohne den wirtschaftlichen Druck zu finanzieren und somit die stationäre Versorgung in der Qualität zu stärken.“

Im Koalitionsvertrag habe sich die Fortschrittskoalition vorgenommen, für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung sowie eine menschliche und qualitativ hochwertige Medizin und Pflege zu sorgen.

„Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Reformkonzept für eine Entlastung der Pflegekräfte, Verbesserung der Versorgung, Reduktion der Überversorgung und ein bedarfsorientiertes Gesundheitssystem sorgen werden. Damit gehen wir große Reformen im Sinne einer zukunftsorientierten und krisenfesten Gesundheitsversorgung an“, zeigt sich der Gesundheitspolitiker erfreut.