Am Donnerstag, 23. Februar, hat die NBank das Kundenportal für Anträge zur Entlastung von Energiepreissteigerungen geöffnet. Dadurch können ab sofort kleine und mittelständische Unternehmen in Niedersachsen, die durch die gestiegenen Kosten für Energie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, hier Anträge auf Härtefallhilfe stellen.
Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ hat das Land Ende vergangenen Jahres eine Unterstützung für jene Unternehmen auf den Weg gebracht, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Insgesamt stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung, die das Land Niedersachsen mit 200 Millionen Euro und der Bund mit 100 Millionen Euro finanzieren. Diese erste Tranche von 100 Millionen Euro kann nun, wie angekündigt, ab sofort beantragt werden. Antragstellungen sind bis Ende März 2023 möglich. Diese Summe von 100 Millionen Euro soll rückwirkend die besonderen Belastungen im Jahr 2022 abfedern. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten ist eine zügige Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen.
Der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Dr. Christos Pantazis macht deutlich: „Die Fortschrittskoalition und das Land Niedersachsen lassen den Mittelstand und das Handwerk bei der Bewältigung der gestiegenen Energiekosten nicht im Stich. Die gestiegenen Energiepreise haben viele Unternehmen hart getroffen. Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ bieten wir schnelle und direkte finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen. Diese Unternehmen tragen zum Erfolg unserer starken Wirtschaftsregion bei. Wir werden alles dafür, dass diese Unternehmen und damit auch Tausende Arbeitsplätze erhalten bleiben und möglichst unbeschadet durch die Energiekrise kommen.“
Hintergrundinfo
Welche Unternehmen können Anträge stellen?
- Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) mit Sitz in Niedersachsen.
- Antragsvoraussetzung: Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen. Zugleich muss der Cashflow oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für den Zeitraum Juli bis November 2022 mindestens einen Fehlbetrag in Höhe der beantragten Hilfe aufweisen (mindestens 2.400 Euro).
- Mit einem Antrag verpflichten sich die Unternehmen, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.