Diese Entwicklung ist vor ein paar Jahren undenkbar gewesen. Dank der umsichtigen Planung unseres Finanzministers Peter-Jürgen Schneider halten wir die Vorgaben der Schuldenbremse vor ihrem eigentlichen Inkrafttreten ein, ohne dass es zu Einschnitten bei den elementaren Aufgaben des Landes kommt. Wichtige Investitionen in die Zukunft des Landes nehmen wir ohne neue Schulden vor. Geholfen hat uns bei diesem Erfolg neben dem niedrigen Zinsniveau, die hervorragende wirtschaftliche Lage unseres Landes, in der so viele Menschen wie nie zuvor einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen können.
Mit dem Doppelhaushalt investieren wir gleichzeitig kräftig in die Zukunft. Mit einem Landesprogramm heben wir den Sanierungsstau unserer Krankenhäuser in einer Größenordnung vom 1,3 Milliarden auf. Wir haben die Schulsozialarbeit zur Landesaufgabe gemacht. Die Mittel für über 2000 zusätzliche Lehrkräfte stellen wir bereit. Wir haben einen Schwerpunkt auf die Bereiche Sicherheit und Zusammenhalt gelegt. Deshalb sehen wir 1000 Einstellungsmöglichkeiten für den Bereich Polizei vor und sorgen mit zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten für die Attraktivität des Polizeiberufs. Wir erhöhen das Landesblindengeld und schaffen mit 10 Millionen Euro pro Jahr ein eigenes Landesprogramm für Langzeitarbeitslose. Damit geben wir 1000 Menschen in Niedersachsen eine Chance auf berufliche Teilhabe. Wir investieren in bezahlbaren Wohnraum, insbesondere für Studentinnen und Studenten und schaffen damit die Voraussetzungen für erfolgreiche nächste Jahre.
Aktuelle Stunde „Doppelte Staatsangehörigkeit – keine Rolle rückwärts!“
Eine Rolle rückwärts dagegen hat die CDU auf ihrem Bundesparteitag gemacht. Hier beschlossen die Delegierten, dass die vor wenigen Jahren eingeführten Regelungen zu doppelten Staatsangehörigkeit rückgängig gemacht werden sollen. Die CDU hat sich hier vom Kurs ihrer Vorsitzenden und Kanzlerin abgewandt und von den Populisten am rechten Rand treiben lassen. Es gibt viele Menschen in Deutschland, die aus ganz unterschiedlichen Gründen eine Beziehung zu auswärtigen Staaten haben. Unter ihnen sind junge Menschen, die hier geboren sind, die Deutsche sind, deren Familie aber noch starke Wurzeln in ihre Heimatländer haben. Sollen diese Menschen sich zwischen ihrem Land und ihren Familien entscheiden müssen? Wir sind für die Beibehaltung der Regelungen zur doppelten Staatsangehörigkeit und ich den Beschluss der CDU in der Aktuelle Stunde des Parlaments „Doppelte Staatsangehörigkeit – keine Rolle rückwärts!“ zum Thema im Landtag gemacht.
Vor den Haushaltsberatungen standen allerdings noch Gesetzesberatungen an:
Entwurf eines Gesetzes über die Pflegekammer Niedersachsen (Drs. 17/5110)
Nach langer Diskussion haben wir die Einrichtung einer Pflegekammer beschlossen. Die Pflege erfährt durch die Gründung der Pflegekammer Niedersachsen eine deutliche Aufwertung. Diese Stärkung des Berufsstandes erfolgt auch im Interesse der Sicherung des Fachkräftebedarfs und der Qualität in den Pflegefachberufen sowie mit der Überzeugung, dass eine Pflegekammer als Institution besser als bisher auf die zukünftigen Herausforderungen bezüglich der Pflegeausbildung, der Pflegepraxis und der Interessenvertretung der in der Pflege Beschäftigten reagieren kann. Beschlossen ist diese mit den Änderungen in der Drs. 17/7005.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes und der Allgemeinen Gebührenordnung (Drs. 17/6348)
Das zum 1. Februar 1992 in Kraft getretene Niedersächsische Rettungsdienstgesetz (NRettDG) hat sich in der Praxis in seinen über zwei Jahrzehnten Geltungsdauer grundsätzlich bewährt. Es bildet die Grundlage für einen modernen, leistungsfähigen und zugleich wirtschaftlich arbeitenden Rettungsdienst. Änderungsbedarf wird insbesondere durch das vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossene Notfallsanitätergesetz (NotSanG) erforderlich. Die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter werden durch den neuen, in einer dreijährigen Ausbildung zu erlernenden, Beruf mittelfristig die derzeit überwiegend im Rettungsdienst tätigen Rettungsassistentinnen bzw. Rettungsassistenten, die lediglich eine zweijährige Ausbildung nach dem Rettungsassistentengesetz absolviert haben, als wichtigen Bestandteil des Rettungsdienstes ablösen.