Der soziale Wohnungsbau in Niedersachsen wird von der rot-grünen Landesregierung seit 2013 mithilfe zinsloser Darlehen gefördert. Bereits in den vergangen beiden Jahren wurden hierzu die Mittel erheblich aufgestockt. Die Fördermittel sind hierbei vielfältig abgerufen worden. Bis zum Jahr 2019 stehen für die soziale Wohnraumförderung beispielsweise insgesamt mehr als 800 Millionen Euro Landes- und Bundesmittel zur Verfügung. Grundsätzlich stellt das eine enorme Steigerung im Vergleich zur CDU/FDP-Vorgängerregierung dar, die jährlich nur knapp 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hatte.
Zur Förderung mit zinslosen Darlehen wird jetzt als weiteres Instrument Tilgungszuschüsse gewähren. Damit können weitere Wohnungen für Haushalte und Familien mit kleinen Einkommen gebaut werden. Hierfür sollen durch die SPD-geführte Landesregierung das Wohnraumförderprogramm und die Wohnraumförderbestimmungen verändert und angepasst werden.
Nach Rücksprache mit Investoren bin ich der Überzeugung, dass durch die Förderung von Tilgungszuschüssen für Immobiliendarlehen weitere Anreize gegeben werden, mehr Geld für sozialen Wohnungsbau einzusetzen. Der geplante Tilgungszuschuss soll an die Bedingung gebunden werden, barrierefreien Wohnungen zu schaffen. Außerdem können zukünftig bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten über Förderbeträge unterstützt werden.
Grundsätzlich sind die vorgesehenen Änderungen sehr zu begrüßen und bilden einen weiteren Baustein der SPD-geführten Landesregierung bei der Bereitstellung von sozialem Wohnungsraum in Niedersachsen. Wir brauchen diese Wohnungen dringend, um im Sinne einer sozialen Wohnungsmarkt-Politik bezahlbaren Wohnraum für Familien und Haushalte zu schaffen, die sich teure Wohnungen vor allem im Ballungsraum – wie Braunschweig – nicht leisten können. Dieser Entwicklung müssen wir die Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus entgegensetzen.
Millioneninvestitionen in Braunschweiger Kliniken geplant
Braunschweigs Krankenhäuser werden massiv vom ersten Sonderinvestitionsprogramm der Niedersächsischen Landesregierung für Niedersachsens Krankenhäuser in Höhe von 1,3 Milliarden Euro profitieren. Gemessen am gesamten Ländervergleich erhalten die Braunschweiger Standorte eine besondere Bedeutung. Das ist sowohl für die Kliniken als auch die Patienten eine hervorragende Nachricht. Durch die Schaffung eines Sondervermögens in Höhe von 1,3 Mrd. kann endlich damit angefangen werden, den noch aus schwarz-gelben Zeiten bestehenden Investitionsstau abzubauen.
Alleine 12 Millionen Euro könnten demnach an das Herzogin-Elisabeth-Hospital (HEH) fließen. Davon kann endlich der Neu- und Umbau der Funktionsdiagnostik und der Zentralsterilisation realisiert werden. Auch das Marienstift könnte für die Bauliche Neuordnung und Umstrukturierung der Funktions- und Pflegebereiche (2. und 3. BA) mit 13 Millionen Euro aus dem Sonderinvestitionsprogramm profitieren.
Hinsichtlich der Schließung des Vinzenz-Krankenhauses bekräftige ich, dass das Klinikum Braunschweig und das Marienstift zur Abwehr einer medizinischen Versorgungslücke, die durch die Schließung des St. Vinzenz-Krankenhauses entstanden ist, besondere Berücksichtigung finden müssen. Letztgenannte Schließung verärgert mich bis heute, da wir mit der förderfähigen Konzeption eines „Haus der Lunge“ bereits auf einem guten Weg gewesen sind. Dass dann allerdings der christliche Träger einen Monat vor Weihnachten bekanntgab, das Krankenhaus schließen zu wollen, war ein schlicht unwürdiges Verhalten gegenüber seiner Belegschaft, die damit vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Der Träger ist seiner sozialen Verantwortung nicht ansatzweise gerecht geworden. Vor diesem Hintergrund gilt meine volle Solidarität den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum Spielball höherer Interessen geworden sind.