Mitteilungen aus dem Landtag – 05/2017

Liebe Braunschweigerinnen und Braunschweiger,

Gleich nach der Regierungsübernahme im Jahr 2013 haben Ministerpräsident Stephan Weil sowie Umweltminister Stefan Wenzel das vom damaligen CDU-Bundesumweltminister Peter Altmaier vorgelegte Endlagersuchgesetz zur Einrichtung eines Atommüllendlagers durch geschickte Verhandlungen gestoppt.

Der Konflikt um die Frage der Endlagerung von radioaktivem Müll hat Niedersachen jahrzehntelang geprägt. Mit der Entscheidung der Regierung Albrecht im Jahr 1977 in Gorleben das zentrale deutsche Atommüllendlager einzurichten, wurde die gesellschaftliche Auseinandersetzung um die Nutzung der Atomenergie in unser Land getragen. Mit den Castortransporten, den begleitenden Demonstrationen sowie den Polizeigroßeinsätzen wurde unser Bundesland zum Schauplatz dieses gesellschaftlichen Streits.

Jetzt haben Bundestag und Bundesrat das neue Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz) beschlossen. Dieses Gesetz stellt einen Neubeginn bei der Suche nach einem sicheren Ort und einer sicheren Methode zur dauerhaften Lagerung hochradioaktiver Abfälle dar. Mit dem neuen Gesetz kann nun ein ergebnisoffenes, wissenschaftsbasiertes und transparentes Verfahren beginnen. Dies ist ein Erfolg, so dass dazu Umweltminister Wenzel eine Regierungserklärung „Standortauswahlgesetz und Neubeginn bei der Endlagersuche“ gehalten hat.

Ärztliche Ausbildung, Anerkennung und Niederlassung für die hausärztliche Versorgung in Niedersachsen sicherstellen (Drs. 17/7418)

Als Gesundheitspolitiker ist mir eine funktionierende wohnortnahe gesundheitliche Versorgung ein zentrales Anliegen. Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer flächendeckenden, leistungsfähigen und finanzierbaren gesundheitlichen Versorgung. Die Gesetzgebungskompetenz obliegt dem Bundesgesetzgeber und der Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung ausschließlich der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Die Zuständigkeit für die Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte liegt ausschließlich bei der Ärztekammer Niedersachsen.

Alle Menschen in Niedersachsen sollen unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft oder gesundheitlichem Risiko eine leistungsfähige, sichere und flächendeckende medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Dabei liegt das Augenmerk insbesondere auf den Hausärzten, denen gerade in ländlichen Regionen eine wichtige Rolle zukommt. Auf Landesebene wird bereits aktiv gehandelt und es wurden bereits Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in unserem Land umgesetzt. Unabhängig von diesen Maßnahmen bedarf es weiterer Veränderungen. Mit dem obig aufgeführten Antrag haben wir dieses im Parlament eingefordert.