Mitteilungen aus dem Landtag – 10/2015

Liebe Leserinnen und Leser,

die hohe Anzahl an Asyl- und Schutzsuchenden, die vor Krieg, Verfolgung und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind, stellen Europa, Deutschland und Niedersachsen auf absehbare Zeit vor große Herausforderungen. Unser Land trägt dabei derzeit im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten einen überproportionalen Anteil.

Dank des überwältigenden haupt- und ehrenamtlichen Engagements tausender Menschen haben wir diese Herausforderung angenommen und bislang nach Kräften gemeistert.

Es bedarf allerdings auch entschlossener Maßnahmen, um den derzeitigen Flüchtlingsandrang zu bewältigen. Dazu gehören insbesondere die Beschleunigung von Verfahren und die Vermeidung von Fehlanreizen. Die Frage, wer Anspruch auf Schutz hat und wer nicht, wird in einem fairen Verfahren auf der Grundlage des verfassungsrechtlich verbürgten Rechts auf Asyl entschieden. Wer keine Bleibeperspektive hat, muss Deutschland verlassen. Damit diese Unterscheidung rasch vorgenommen werden kann, kommt insbesondere der Beschleunigung von Verfahren und der Vermeidung von Fehlanreizen bei Personen ohne Bleibeperspektive große Bedeutung zu.

Zweiter Nachtragshaushalt für 2015

Zur Bewältigung der großen Herausforderungen bei der Flüchtlingshilfe hat die rot-grüne Koalition einen zweiten Nachtragshaushalt für 2015 im Landtag vorgelegt. Zur Beschleunigung wurde der entsprechende Gesetzentwurf am 23. Spetember direkt in den Haushaltsausschuss eingebracht. Insgesamt wird der Nachtragshaushalt ein Volumen von zusätzlichen 428,5 Millionen Euro umfassen. Das Land wendet damit in 2015 insgesamt 754 Millionen Euro für den Themenbereich Flüchtlinge auf.

Finanziert werden die zusätzlichen Ausgaben durch die bestehenden Steuereinnahmen und Rücklagen. Es bleibt dabei: – Wir machen keine neue Schulden und kürzen nicht bei bestehenden Programmen. Stattdessen bauen wir im Bildungs- und Sozialbereich aus – davon profitieren alle, nicht nur Flüchtlinge!

In dem Paket des Landes sind neben der Unterstützung der Kommunen zahlreiche weitere Maßnahmen vorgesehen: So werden 148,5 Millionen Euro für den kurzfristigen Aufbau von 25.000 Notplätzen bis zum Jahresende bereitgestellt. Weitere 70 Millionen Euro werden für Neubau und Sanierungsmaßnahmen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes vorgesehen. Hierbei handelt es sich ausnahmslos um Maßnahmen, die gänzlich unserer Stadt als Sitz der Landeserstaufnahmebehörde (LABNI) zugutekommen.

Die deutsche Sprache schnell zu erlernen ist ein zentrales Anliegen für die Integration der Menschen, die bei uns Zuflucht suchen. Daher werden weitere Beträge für die Sozial- und Bildungsarbeit bereitgestellt. 5 Millionen Euro fließen zusätzlich in die Flüchtlingssozialarbeit und rund 10 Millionen Euro in die Sprachförderung in Schulen. Die Zahl der Sprachlernklassen wird von 300 auf 550 erhöht, insgesamt können so mehr als 8.800 Kinder und Jugendliche gleichzeitig vorbereitet werden.

Ebenso wird es 100 Stellen mehr für die Schulsozialarbeit geben. Speziell für die Berufsschulen werden weitere 100 Stellen für die Verbindung von Sprachförderung und Berufsvorbereitung bereitgestellt. 5 Millionen Euro werden für die Sprachförderung bei Erwachsenen sowie 1 Million Euro für die Unterstützung von Ehrenamtlichen eingesetzt.