Wir mussten viele Kommunen bei der Erstaufnahme um Amtshilfe bitten. Gleichzeitig schafft unsere Landesregierung Tausende weiterer Plätze in den landeseigenen Erst- und Notaufnahmeeinrichtungen, um auch den Standort der Landesaufnahmebehörde in Braunschweig-Kralenriede zu entlasten.
Auf der Bundesebene wird der Streit zwischen CDU und CSU immer deutlicher. Die Bundeskanzlerin ist völlig isoliert. Eine Richtung ist bei den Unionsparteien lange nicht mehr erkennbar. Sie schwankt zwischen geschlossenen Grenzen und dem „Wir schaffen das“ der Kanzlerin. Diese hat als zusätzliches Erschwernis die Kompetenzen in der Flüchtlingspolitik zwischen Kanzleramt und Bundesinnenministerium zerteilt. Das Ergebnis sind täglich wechselnde und sich wiedersprechende Aussagen der beteiligten Minister. Krisenmanagement sieht anders aus.
Die Menschen haben eine klare Erwartungshaltung an die Politik. Sie wollen, dass wir Orientierung geben und klar sagen, wie es weiter gehen wird. Zur Wahrheit gehört jedoch auch, dass es keine einfachen Lösungen gibt. Zurzeit verwenden wir unsere ganze Kraft der Versorgung und Unterbringung der vielen Flüchtlinge. Die größere Aufgabe ist jedoch die Integration der vielen neuen Menschen in unsere Gesellschaft. Diese neue Aufgabe wird uns über lange Zeit sehr intensiv fordern. Weit über die laufende Wahlperiode hinaus.
Neben der Flüchtlingspolitik gibt es jedoch zahlreiche weitere Themen, die wir nicht aus den Augen verlieren: Wir schaffen nach elf Jahren wieder eine Landeszentrale für politische Bildung. Viel zu lange blieben viele gute Projekte in diesem Bereich unkoordiniert. Das werden wir jetzt ändern. Wir bauen die Ausbildungskapazitäten in der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz aus, damit unsere Freiwilligen Feuerwehren die notwenigen Lehrgänge absolvieren und qualifiziert ihren Dienst verrichten können.
„Demokratie braucht politische Bildung“ – Niedersachsen braucht wieder eine Landeszentrale für politische Bildung! (Drs. 17/4526)
Am 1. September 1954 wurde in Niedersachsen die Landeszentrale für Heimatdienst gegründet, aus der später die Landeszentrale für Politische Bildung hervorgegangen ist. Geprägt von den schmerzhaften Erfahrungen des Nationalsozialismus sollten die Voraussetzungen für eine wehrhafte Demokratie unter dem Leitmotto „Demokratie braucht Demokraten“ geschaffen werden. Friedrich Ebert hatte als erster Reichspräsident der Weimarer Republik mit diesen prägnanten Worten die notwendige Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Demokratie deutlich gemacht.
Über mehrere Jahrzehnte wurde in der Landeszentrale für politische Bildung wertvolle Arbeit für das Land geleistet. Es wurden politische Bildungsangebote für Hunderttausende Niedersachsen gemacht. Sie war über alle Parteiengrenzen hinweg ein akzeptiertes Instrument für Demokratie, Teilhabe und Bürgerbeteiligung.
Die Abschaffung der Landeszentrale für politische Bildung in Niedersachsen war eine tiefe Zäsur der Ignoranz dieser Leistung und wurde massiv von Gewerkschaften, Bildungsverbänden, Schulen und der Bevölkerung kritisiert. Die Schließung nahm der Landeszentrale die Chance auf eine notwendige Reform, die durchaus angebracht gewesen wäre. Die Schließung hinterließ eine Lücke, die mit keiner Übergangslösung vollständig geschlossen werden konnte. Mit unserem Antrag wollen wir eine neue Landeszentrale auf den Weg bringen.
Gute Ausbildung für Niedersachsens Feuerwehren (Drs. 17/5423)
Die niedersächsischen Feuerwehren bilden den Mittelpunkt der Brand- und Katastrophenbekämpfung. Damit sie ihre wichtige Aufgabe erfüllen können, ist eine gute Ausbildung notwendig. Die bauliche Situation der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) in Celle Scheuen soll daher in zwei Abschnitten verbessert werden. Durch diese Maßnahmen und die Verbesserung der Attraktivität der Arbeitsplätze an der NABK wird die Lehrgangsbedarfsdeckung stufenweise gesteigert. Mit unserem Antrag unterstützen wir die entsprechenden Vorhaben der Landesregierung.
Sicherstellung einer unabhängigen Patientenberatung (Drs- 17/4505)
Seit 2011 sind die Krankenkassen laut § 65b SGB V zur Förderung von Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung verpflichtet. Der entsprechende Auftrag dazu wird alle fünf Jahre durch den GKV-Spitzenverband vergeben, der jedoch keinen Einfluss auf Inhalt oder Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die Patientenberatung auch weiterhin unabhängig, neutral und kostenfrei bleibt und eine regionale Erreichbarkeit gewährleistet ist. Dazu soll sie sich für eine Änderung der Vergabemodalitäten in § 65 b SGB V einzusetzen mit dem Ziel, dass Ausschreibungsverfahren und Mittelvergabe an eine unabhängige Institution übergehen, die nicht selbst Gegenstand der Beratungstätigkeit ist.