„Politisches Betätigungsverbot für türkische Regierungsvertreter ist richtig“

Aktuelle Stunde
Zwischen Neuanfang und Vergangenheitsbewältigung – Lehren aus dem türkischen Verfassungsreferendum für das Einwanderungsland Deutschland

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 17/7704

während der Plenarsitzung vom 05.04. 2017 im Niedersächsischen Landtag

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,

wenngleich sich diese Aktuelle Stunde nicht mit dem Wesen des türkischen Verfassungsreferendums befasst, möchte ich zu Beginn kurz festhalten, dass ich die damit verbundene Zielsetzung von Grund auf ablehne. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses durch Aushebelung des Prinzips der Gewaltenteilung nicht im Einklang mit europäischen Werten stehen kann und demzufolge rechtsstaatlich als auch politisch höchst inakzeptabel ist.

Auf die türkischstämmige Bevölkerung in unserem Land hat es allerdings immense Auswirkungen. Die Stimmung ist aufgeladen, das Referendum polarisiert und hat zu einer tiefen Spaltung/Zerrissenheit der hiesigen Gemeinde geführt. Erschwerend kommt hinzu, dass türkische Regierungsvertreter nicht deeskalierend wirken, sondern vielmehr den Wahlkampf vor Ort als Instrument missbrauchen, die türkische Bevölkerungsgruppe weiter auseinanderzudividieren.

Vor diesem Hintergrund war es richtig, dass die Landesregierung mit Verweis auf die Verbalnote des Auswärtigen Amtes und auf Basis des Paragraphen 47 des Aufenthaltsgesetzes Mitte März ein landesweit politisches Betätigungsverbot für türkische Regierungsvertreter aussprach.

Hier hat die Landesregierung in Person des Innenministers Pistorius eine klare Linie verfolgt. Ein Umstand, den die Bundesregierung lange Zeit hat missen lassen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

die damit einhergehende gesellschaftspolitische Debatte stimmt migrationspolitisch allerdings auch nachdenklich. Denn wir müssen uns die Frage stellen, welche Bedingungen in Deutschland existieren, die ermöglichen, dass die türkischstämmige Bevölkerung sich mehrheitlich immer noch fremd fühlt und sich folglich vielmehr noch mit ihrem Herkunftsland identifiziert. Wie kann es sein, dass ein Staatsoberhaupt eines 2.500 km entfernten Landes eine hier seit Jahrzehnten lebende Bevölkerungsgruppe durch seinen Neoosmanischen Nationalismus/Despotismus erreichen, mobilisieren und ja sogar spalten kann?

Welche Lehren ziehen wir hieraus für unser Einwanderungsland Deutschland?

Es sind zwei Fragen, die sich hier stellen:

1. Sind in der Vergangenheit integrationspolitische Fehler begangen worden? Sicherlich:
Wir haben uns lange nicht eingestehen wollen, dass wir ein Einwanderungsland sind. Haben Zuwanderer stets als „Gastarbeiter“ bezeichnet, muttersprachlichen Unterricht im Sinne einer Rückführungsmaßnahme erteilt und uns ein antiquiertes Staatsbürgerschaftsrecht aus dem Jahre 1913 bis ins Jahr 2000 geleistet.

2. Gilt es, teilhabeorientierte migrationspolitische Errungenschaften wie die der doppelten Staatsbürgerschaft als Fehlentwicklung zu akzeptieren, wie die Union – aus rein wahltaktischen Gründen – glaubt zu wissen?

Der Datenreport 2016 und eine jüngste Studie der Universität Münster geben hier eine klare Antwort: Türken sind in Deutschland weniger erfolgreich als Zuwanderer aus anderen Ländern. Die Hälfte von ihnen fühlt sich als Bürger 2. Klasse und hat nicht den Eindruck, auch wenn sie sich um Integration bemüht, wirklich anerkannt zu sein.

Wie schwierig die Integration türkischstämmiger Personen in Deutschland ist, zeigt sich in einem direkten Vergleich mit Aussiedlern, die in vielen Teilen ähnliche Voraussetzungen aus ihrer Heimat mitbrachten, aber deutlich besser abschneiden.

In einem Punkt jedoch unterscheiden sich Aussiedler und Türken fundamental. Es gab nie den geringsten Zweifel, ob die Aussiedler zu Deutschland gehören. Aussiedler waren vom ersten Tag ihrer Rückkehr an Deutsche, mit Pass und allen Rechten und Pflichten ohne jegliche Abstriche. Ihre Zuwanderung wurde selbstverständlich als dauerhaft eingestuft.

Ganz anders ist es im Fall der Türken. Bis heute werden türkischstämmige Personen im Kern als Gäste behandelt – deshalb auch der Streit darüber, ob deren Glaube zu Deutschland gehöre oder nicht. Wer Zuwandernde allerdings wie Gäste behandelt, darf sich nicht wundern, wenn weder eine emotionale Hingabe noch eine unkündbare Loyalitätsverpflichtung erwächst.

Die Studien halten schlussfolgernd fest: Wer mit allen Rechten und Pflichten allen anderen gleichgestellt ist – teilhaben kann – tut seinerseits mehr für ein gutes Gelingen der Integration. Staatsangehörigkeit ist eine entscheidende, vielleicht sogar die wichtigste Voraussetzung für das erfolgreiche Gelingen von Integration.

So wichtig es ist, das Augenmerk in der Integrationspolitik weiterhin vor allem auf das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt zu richten: Für eine umfassende und nachhaltige Integration der türkischen Bevölkerungsgruppe sind Veränderungen auf der Ebene der Anerkennung mindestens ebenso notwendig. Und hierbei sind zweifellos – in Sinne einer Zangenbewegung – beide Seiten gefordert.

Das allerdings erfordert unsererseits das konsequente Weiterverfolgen einer teilhabeorientierten Migrationspolitik! Wie sie diese Landesregierung seit 2013 konsequent verfolgt. Exemplarisch können hier die Willkommenskultur in Ausländerbehörden, eine Einbürgerungskampagne, das Bekenntnis zur doppelten Staatsbürgerschaft, als auch der Beschluss zum kommunalen Wahlrecht für Drittstaatsangehörige genannt werden.

In diesem Sinne brauchen wir keinen wahltaktisch motivierten migrationspolitischen Rollback, sondern auch im Sinne unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts – schlichtweg mehr Integration durch Teilhabe und Anerkennung – und weniger Ausgrenzung und Spaltung!

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!